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24 L 1462/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-11-26, 24 L 1462/21
24 L 1462/21Verwaltungsgericht26.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-26
Aktenzeichen: 24 L 1462/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1126.24L1462.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Kammer
Der Bezirksregierung L. des Antragsgegners wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, gegen die Antragstellerin zu 1. oder den Antragsteller zu 2. eine Strafanzeige wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glückspiels (§ 284 StGB) zu erstatten.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller (als Gesamtschuldner) und der Antragsgegner je zur Hälfte.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
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