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19 K 1061/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-11-25, 19 K 1061/20
19 K 1061/20Verwaltungsgericht25.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-25
Aktenzeichen: 19 K 1061/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1125.19K1061.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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