Verwaltungsgericht Köln, 2021-11-23, 12 K 1476/20

12 K 1476/20Verwaltungsgericht23.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 12 K 1476/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-23

Aktenzeichen: 12 K 1476/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1123.12K1476.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage des Klägers zu 1. zurück-genommen wurde.

Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung ihrer an die Kläger zu 2. und 3. gerichteten Ordnungsverfügungen vom 12.03.2020 verpflichtet, der Klägerin zu 2. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 b Abs. 1 AufenthG und dem Kläger zu 3. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 b Abs. 4 AufenthG zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 1. zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.

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