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2 L 1663/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-11-22, 2 L 1663/21
2 L 1663/21Verwaltungsgericht22.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-22
Aktenzeichen: 2 L 1663/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1122.2L1663.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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