Verwaltungsgericht Köln, 2021-11-22, 21 K 4259/21

21 K 4259/21Verwaltungsgericht22.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 21 K 4259/21 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2021-11-22

Aktenzeichen: 21 K 4259/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1122.21K4259.21.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 21. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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