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8 K 4348/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-11-11, 8 K 4348/21
8 K 4348/21Verwaltungsgericht11.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-11
Aktenzeichen: 8 K 4348/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1111.8K4348.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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