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10 K 1885/17•Verwaltungsgericht Köln, 2021-11-11, 10 K 1885/17
10 K 1885/17Verwaltungsgericht11.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-11
Aktenzeichen: 10 K 1885/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1111.10K1885.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger einen Aufnahmebescheid nach dem Bundesvertriebenengesetz zu erteilen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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