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23 K 995/19•Verwaltungsgericht Köln, 2021-11-10, 23 K 995/19
23 K 995/19Verwaltungsgericht10.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-10
Aktenzeichen: 23 K 995/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1110.23K995.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 19. Juli 2018 in der Gestalt des Beschwerdebescheides vom 21. Januar 2019 verpflichtet, über das Begehren der Klägerin, ihr Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit in dasjenige einer Berufssoldatin umzuwandeln, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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