Verwaltungsgericht Köln, 2021-11-10, 21 K 6626/16

21 K 6626/16Verwaltungsgericht10.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 21 K 6626/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-10

Aktenzeichen: 21 K 6626/16

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1110.21K6626.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass Ziffer I.2.3.2, Ziffer I.3.1.2 und Ziffer II. i.V.m. I.2.3.2 des Bescheids der Beklagten vom 29. Juni 2016 - BK 3a- 16/006 - rechtswidrig waren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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