Verwaltungsgericht Köln, 2021-11-02, 7 K 8640/18

7 K 8640/18Verwaltungsgericht02.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 7 K 8640/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-02

Aktenzeichen: 7 K 8640/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1102.7K8640.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage bezüglich des Verzugsschadens zurückgenommen hat.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 756,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte zu 83 %, der Kläger zu 17 %.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Beide Beteiligte können die Vollstreckung durch den Prozessgegner durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der andere Beteiligte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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