Verwaltungsgericht Köln, 2021-10-29, 7 K 5706/14

7 K 5706/14Verwaltungsgericht29.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 7 K 5706/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-29

Aktenzeichen: 7 K 5706/14

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1029.7K5706.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Die Erinnerung der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 05.07.2021 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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