Verwaltungsgericht Köln, 2021-10-18, 33 K 4759/18.PVB

33 K 4759/18.PVBVerwaltungsgericht18.10.2021

Regest

Einer Zustimmungserklärung ist für den Personalrat zumindest nach Vollzug der Maßnahme durch die Dienststelle bindend und kann von ihm weder zurückgenommen noch angefochten, widerrufen oder gekündigt werden.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 33 K 4759/18.PVB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-18

Aktenzeichen: 33 K 4759/18.PVB

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1018.33K4759.18PVB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 33. Kammer

Normen: § 69 BPersVG, § 70 BPersVG

Leitsätze

Einer Zustimmungserklärung ist für den Personalrat zumindest nach Vollzug der Maßnahme durch die Dienststelle bindend und kann von ihm weder zurückgenommen noch angefochten, widerrufen oder gekündigt werden.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

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