Verwaltungsgericht Köln, 2021-10-08, 12 K 1077/17.A

12 K 1077/17.AVerwaltungsgericht08.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 12 K 1077/17.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-08

Aktenzeichen: 12 K 1077/17.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1008.12K1077.17A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 4 bis 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 17.01.2017 verpflichtet, für den Kläger im Hinblick auf den Irak ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG festzustellen.

Von den Kosten des Verfahrens, für die Richters nicht erhoben werden, tragen der Kläger fünf Sechstel und die Beklagte ein Sechstel.

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