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12 K 1077/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2021-10-08, 12 K 1077/17.A
12 K 1077/17.AVerwaltungsgericht08.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-08
Aktenzeichen: 12 K 1077/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1008.12K1077.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 4 bis 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 17.01.2017 verpflichtet, für den Kläger im Hinblick auf den Irak ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG festzustellen.
Von den Kosten des Verfahrens, für die Richters nicht erhoben werden, tragen der Kläger fünf Sechstel und die Beklagte ein Sechstel.
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