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7 K 5572/16•Verwaltungsgericht Köln, 2021-10-05, 7 K 5572/16
7 K 5572/16Verwaltungsgericht05.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-05
Aktenzeichen: 7 K 5572/16
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1005.7K5572.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Regelung in Ziffer 2. des Bescheides des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 23.02.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 18.05.2016 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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