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12 K 6097/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2021-10-01, 12 K 6097/17.A
12 K 6097/17.AVerwaltungsgericht01.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-01
Aktenzeichen: 12 K 6097/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1001.12K6097.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 3 bis 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 10.04.2017 verpflichtet, dem Kläger subsidiären Schutz zuzuerkennen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger an die Beklagte jeweils die Hälfte.
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