Verwaltungsgericht Köln, 2021-09-29, 22 K 2256/21

22 K 2256/21Verwaltungsgericht29.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 2256/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-29

Aktenzeichen: 22 K 2256/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0929.22K2256.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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