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7 K 5731/18•Verwaltungsgericht Köln, 2021-09-28, 7 K 5731/18
7 K 5731/18Verwaltungsgericht28.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-28
Aktenzeichen: 7 K 5731/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0928.7K5731.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages leistet.
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