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14 K 5414/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2021-09-28, 14 K 5414/17.A
14 K 5414/17.AVerwaltungsgericht28.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-28
Aktenzeichen: 14 K 5414/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0928.14K5414.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 1, 3 bis 6 des Bescheids vom 4.4.2017 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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