Verwaltungsgericht Köln, 2021-09-24, 12 K 2065/17.A

12 K 2065/17.AVerwaltungsgericht24.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 12 K 2065/17.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-24

Aktenzeichen: 12 K 2065/17.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0924.12K2065.17A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 4 bis 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 02.02.2017 verpflichtet festzustellen, dass für den Kläger ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG besteht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger fünf Sechstel und die Beklagte ein Sechstel.

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