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22 K 1976/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-09-20, 22 K 1976/20
22 K 1976/20Verwaltungsgericht20.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-20
Aktenzeichen: 22 K 1976/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0920.22K1976.20.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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