Verwaltungsgericht Köln, 2021-09-10, 8 L 2289/20

8 L 2289/20Verwaltungsgericht10.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 L 2289/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-10

Aktenzeichen: 8 L 2289/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0910.8L2289.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage Az.: 8 K 1702/20 gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 2. Oktober 2019 (Az.: 00/X00/0000/0000) wird angeordnet.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers tragen die Antragsgegnerin und der Beigeladene jeweils zur Hälfte. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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