projekte
8 L 2289/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-09-10, 8 L 2289/20
8 L 2289/20Verwaltungsgericht10.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-10
Aktenzeichen: 8 L 2289/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0910.8L2289.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers tragen die Antragsgegnerin und der Beigeladene jeweils zur Hälfte. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.