Verwaltungsgericht Köln, 2021-09-06, 12 K 3914/17.A

12 K 3914/17.AVerwaltungsgericht06.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 12 K 3914/17.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-06

Aktenzeichen: 12 K 3914/17.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0906.12K3914.17A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 4, 5 und 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 01.03.2017 verpflichtet festzustellen, dass für den Kläger hinsichtlich des Irak ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG vorliegt.

Von den Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger fünf Sechstel und die Beklagte ein Sechstel.

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