Verwaltungsgericht Köln, 2021-08-27, 8 L 188/21

8 L 188/21Verwaltungsgericht27.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 L 188/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-08-27

Aktenzeichen: 8 L 188/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0827.8L188.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 4. Januar 2021 – 8 K 9/21 – gegen die Ordnungsverfügung des Bürgermeisters der Antragsgegnerin vom 26. November 2020 wird insoweit angeordnet, als darin die Ausübung unmittelbaren Zwangs angedroht wurde. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Streitwert wird auf 15.000 € festgesetzt.

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