Verwaltungsgericht Köln, 2021-08-27, 22 K 2185/20

22 K 2185/20Verwaltungsgericht27.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 2185/20 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2021-08-27

Aktenzeichen: 22 K 2185/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0827.22K2185.20.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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