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19 K 5799/18•Verwaltungsgericht Köln, 2021-08-26, 19 K 5799/18
19 K 5799/18Verwaltungsgericht26.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-26
Aktenzeichen: 19 K 5799/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0826.19K5799.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 11.06.2018 rechtswidrig war.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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