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19 K 7364/18•Verwaltungsgericht Köln, 2021-08-05, 19 K 7364/18
19 K 7364/18Verwaltungsgericht05.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-05
Aktenzeichen: 19 K 7364/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0805.19K7364.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des Landrates des X. -Y. -Z. vom 24.09.2018 verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Klägers vom 24.08.2017 aufzuheben und den Kläger für den Zeitraum 01.06.2014 bis 31.05.2017 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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