Verwaltungsgericht Köln, 2021-07-28, 20 L 2343/20

20 L 2343/20Verwaltungsgericht28.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 20 L 2343/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-28

Aktenzeichen: 20 L 2343/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0728.20L2343.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

  • 1.Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, im Videobereich Ebertplatz in Köln nebst Zugangs- und Nebenstraßen, die von den installierten PTZ- und Multifocus-Kameras miterfasst werden, Eingänge zu Wohn- und Geschäftsräumen, Fenster zu Wohn- und Geschäftsräumen, soweit diese eine Einsicht in das Innere dieser Räumlichkeiten ermöglichen, sowie die Kennzeichen der den Videobereich befahrenden Kraftfahrzeuge unkenntlich zu machen bzw. zu verpixeln.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 2/3 und der Antragsgegner zu 1/3.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

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