Verwaltungsgericht Köln, 2021-07-26, 19 L 1075/21

19 L 1075/21Verwaltungsgericht26.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 19 L 1075/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-26

Aktenzeichen: 19 L 1075/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0726.19L1075.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

  1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller zur Teilnahme am Tauchlehrgang 2021 zur Ausbildung als Feuerwehrtaucher der Stufe II zuzulassen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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