Verwaltungsgericht Köln, 2021-07-23, 14 L 785/21

14 L 785/21Verwaltungsgericht23.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 14 L 785/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-23

Aktenzeichen: 14 L 785/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0723.14L785.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 2240/21 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 19.4.2021 über die Zurückstellung des Antrags des Antragstellers auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung vom 21.2.2018 in der Fassung vom 5.10.2020 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 725.000,00 Euro festgesetzt.

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