Verwaltungsgericht Köln, 2021-07-22, 20 K 3676/20.A

20 K 3676/20.AVerwaltungsgericht22.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 20 K 3676/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-22

Aktenzeichen: 20 K 3676/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0722.20K3676.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

Soweit die Kläger die Klage hinsichtlich des Verpflichtungsantrags auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt.

Der Bescheid vom 02.07.2020 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Kläger als Gesamtschuldner und die Beklagte je zur Hälfte.

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