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7 L 807/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-07-19, 7 L 807/21
7 L 807/21Verwaltungsgericht19.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-19
Aktenzeichen: 7 L 807/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0719.7L807.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
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