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3 K 5625/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-06-25, 3 K 5625/20
3 K 5625/20Verwaltungsgericht25.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-25
Aktenzeichen: 3 K 5625/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0625.3K5625.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrags abwenden, soweit nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags leistet.
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