Verwaltungsgericht Köln, 2021-06-24, 8 K 6515/19

8 K 6515/19Verwaltungsgericht24.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 6515/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-24

Aktenzeichen: 8 K 6515/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0624.8K6515.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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