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21 K 4486/19•Verwaltungsgericht Köln, 2021-06-16, 21 K 4486/19
21 K 4486/19Verwaltungsgericht16.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-16
Aktenzeichen: 21 K 4486/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0616.21K4486.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Der Beschluss der Beklagten vom 26. Juni 2019 (BK 3c-19/001) wird im Verhältnis zwischen den Beteiligten aufgehoben.
Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Die Revision wird zugelassen.
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