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6 L 915/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-06-14, 6 L 915/21
6 L 915/21Verwaltungsgericht14.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-14
Aktenzeichen: 6 L 915/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0614.6L915.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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