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6 K 3825/17•Verwaltungsgericht Köln, 2021-06-08, 6 K 3825/17
6 K 3825/17Verwaltungsgericht08.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-08
Aktenzeichen: 6 K 3825/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0608.6K3825.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 16.02.2017 wird hinsichtlich der Regelungen in den Ziffern 1 a), 2 und 3 aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte und die Beigeladene jeweils zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
Die Berufung wird zugelassen.
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