Verwaltungsgericht Köln, 2021-06-08, 6 K 3825/17

6 K 3825/17Verwaltungsgericht08.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 6 K 3825/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-08

Aktenzeichen: 6 K 3825/17

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0608.6K3825.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 16.02.2017 wird hinsichtlich der Regelungen in den Ziffern 1 a), 2 und 3 aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte und die Beigeladene jeweils zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Die Berufung wird zugelassen.

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