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20 K 8757/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2021-06-08, 20 K 8757/17.A
20 K 8757/17.AVerwaltungsgericht08.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-08
Aktenzeichen: 20 K 8757/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0608.20K8757.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 1, 3, 4, 5 und 6 ihres Bescheides vom 30.05.2017 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu ¾.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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