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18 L 600/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-06-02, 18 L 600/21
18 L 600/21Verwaltungsgericht02.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-02
Aktenzeichen: 18 L 600/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0602.18L600.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 18 K 1831/21 gegen die Ordnungsverfügung zur Führung eines Fahrtenbuchs der Antragsgegnerin vom 00. 00. 0000 wird wiederhergestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.233,08 Euro festgesetzt.
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