Verwaltungsgericht Köln, 2021-05-20, 8 K 3904/18

8 K 3904/18Verwaltungsgericht20.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 3904/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-20

Aktenzeichen: 8 K 3904/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0520.8K3904.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Oberbürgermeisterin der Beklagten vom 13. März 2018 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheides vom 14. Mai 2018 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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