Verwaltungsgericht Köln, 2021-05-19, 20 K 6661/17.A

20 K 6661/17.AVerwaltungsgericht19.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 20 K 6661/17.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-19

Aktenzeichen: 20 K 6661/17.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0519.20K6661.17A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 1, 3, 4, 5 und 6 ihres Bescheides vom 21.04.2017 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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