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7 K 6492/18•Verwaltungsgericht Köln, 2021-05-18, 7 K 6492/18
7 K 6492/18Verwaltungsgericht18.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-18
Aktenzeichen: 7 K 6492/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0518.7K6492.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.
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