Verwaltungsgericht Köln, 2021-05-06, 2 L 389/21

2 L 389/21Verwaltungsgericht06.05.2021

Regest

1. Sofern ein Wohngebäude im nicht beplanten Innenbereich an die Grenze gebaut werden darf, setzt dessen Errichtung nach dem nordrhein-westfälischen Abstandsflächenrecht weiterhin voraus, dass rechtlich oder jedenfalls tatsächlich gesichert ist, dass auf dem Nachbargrundstück ebenfalls ohne Grenzabstand gebaut wird. 2. Hat der Eigentümer eines Grundstücks sein Nachbarabwehrrecht gegen eine Baugenehmigung wegen einer Verletzung der Bestimmungen des Abstandsflächenrechts verwirkt, wirkt dieser Rechtsverlust auch zu Lasten des Rechtsnachfolgers.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 2 L 389/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-06

Aktenzeichen: 2 L 389/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0506.2L389.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Leitsätze

  1. Sofern ein Wohngebäude im nicht beplanten Innenbereich an die Grenze gebaut werden darf, setzt dessen Errichtung nach dem nordrhein-westfälischen Abstandsflächenrecht weiterhin voraus, dass rechtlich oder jedenfalls tatsächlich gesichert ist, dass auf dem Nachbargrundstück ebenfalls ohne Grenzabstand gebaut wird.

  2. Hat der Eigentümer eines Grundstücks sein Nachbarabwehrrecht gegen eine Baugenehmigung wegen einer Verletzung der Bestimmungen des Abstandsflächenrechts verwirkt, wirkt dieser Rechtsverlust auch zu Lasten des Rechtsnachfolgers.

Tenor

Soweit der Antragsteller seinen Antrag zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

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