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13 L 1883/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-05-03, 13 L 1883/20
13 L 1883/20Verwaltungsgericht03.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-03
Aktenzeichen: 13 L 1883/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0503.13L1883.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Das erneute Ablehnungsgesuch des Antragstellers im Schriftsatz vom 17. April 2021 wird ohne Einholung einer weiteren dienstlichen Stellungnahme durch die ursprünglich zuständigen Richter als unzulässig verworfen.
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