Verwaltungsgericht Köln, 2021-04-29, 13 L 2280/20

13 L 2280/20Verwaltungsgericht29.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 13 L 2280/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-29

Aktenzeichen: 13 L 2280/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0429.13L2280.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

  1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Antragsteller den Antrag zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens – einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. - trägt der Antragsteller. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. bis 4. – die nicht erstattungsfähig sind - tragen diese selbst.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25.000,-- € festgesetzt.

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