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13 L 2280/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-04-29, 13 L 2280/20
13 L 2280/20Verwaltungsgericht29.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-29
Aktenzeichen: 13 L 2280/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0429.13L2280.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens – einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. - trägt der Antragsteller. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. bis 4. – die nicht erstattungsfähig sind - tragen diese selbst.
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