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22 L 333/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-04-21, 22 L 333/21
22 L 333/21Verwaltungsgericht21.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-21
Aktenzeichen: 22 L 333/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0421.22L333.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 943/21 gegen den Gebührenbescheid vom 22. Januar 2021 anzuordnen, wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5,49 Euro festgesetzt.
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