Verwaltungsgericht Köln, 2021-04-21, 1 K 1112/20

1 K 1112/20Verwaltungsgericht21.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 1 K 1112/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-21

Aktenzeichen: 1 K 1112/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0421.1K1112.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 31. Januar 2020 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Berufung wird zugelassen.

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