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22 L 427/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-04-14, 22 L 427/21
22 L 427/21Verwaltungsgericht14.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-14
Aktenzeichen: 22 L 427/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0414.22L427.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage der Antragstellerin (22 K 1261/21) gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 5. März 2021 wird wiederhergestellt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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