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6 L 479/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-31, 6 L 479/21
6 L 479/21Verwaltungsgericht31.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-31
Aktenzeichen: 6 L 479/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0331.6L479.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin vorläufig in den Studiengang Rechtswissenschaften im 1. Fachsemester im Sommersemester 2021 einzuschreiben.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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