Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-30, 14 K 11353/17

14 K 11353/17Verwaltungsgericht30.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 14 K 11353/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-30

Aktenzeichen: 14 K 11353/17

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0330.14K11353.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt 7/10 und die Beklagte 3/10 der Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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