Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-25, 14 K 5850/18.A

14 K 5850/18.AVerwaltungsgericht25.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 14 K 5850/18.A — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2021-03-25

Aktenzeichen: 14 K 5850/18.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0325.14K5850.18A.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 16.8.2018 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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